Das UWG wird bekanntlich zweifach novelliert; und zwar auf der Basis von zwei nebeneinander stehenden Entwürfen vom Mai und Juli 2008. RA Ulrich Schäfer-Newiger aus unserer Kanzlei stellt als ein wesentliches Ergebnis vor:
Die Regierungsbegründung zum Mai-Entwurf stellt klar, dass telefonische Markt- und Sozialforschungen - insbesondere auch repräsentative Reichweitenermittlungen für die Medien - durch das UWG nicht untersagt sind.
Einzelheiten können Sie hier in seiner Abhandlung im inbrief des Bundesverbandes Deutscher Markt- und Sozialforscher nachlesen.