Neues aus der Stadt der Fugger und Welser, der Dichter, Musiker und Denker: In einer von der Staatsanwaltschaft Augsburg verfassten Anklageschrift wurde der Angeschuldigte ohne Wenn und Aber als „Arschloch” bezeichnet. „Dem angeschuldigten Arschloch ist ein Pflichtverteidiger zu stellen.” Dem Landgericht Augsburg, das diese Schrift versandte, war nichts aufgefallen.
Entschuldigt wird dieser Stil lediglich damit, es sei eine vorläufige Version ausgedruckt und zugestellt worden, obwohl der bearbeitende Staatsanwalt diese Version nur für sich diktiert habe.
Der Leiter der Augsburger Staatsanwaltschaft bedauert und erklärt, sich so auszudrücken, das entspreche nicht seinen Vorstellungen. Er ergänzte, er habe dem bearbeitenden Staatsanwalt „unverblümt” seine Meinung gesagt!
Über diesen Vorgang berichten gegenwärtig auch andere Medien und erwähnen teilweise, dass das Verfahren auf Februar vertagt wurde.