Das Oberlandesgericht Hamburg hat mit seinem Urteil Az.: 7 U 37/08 das Urteil des LG Hamburg Az.: 324 0 998/07 bestätigt. Vielstimmig wurde zu diesem - nun letztinstanzlich bestätigten - Urteil des LG Hamburg beklagt:
„Sollte das Urteil letztinstanzlich Bestand haben, wäre der Verbreiterhaftung bei Interviews Tür und Tor geöffnet. Journalisten - und natürlich auch 'Focus'-Redakteure - müssten auf klassische Interviews verzichten oder unendlich viel Zeit auf Überprüfung der Antworten ihrer Geschäftspartner verwenden.” So - führend - Spiegel Online vom 25. Mai 2008. Einen Höhepunkt bildete die Kritik mit einem fingierten Richterinterview (heise) und die - in gleichem Stil von einem Internetautor „RS” verfassten Leitsätze: „Interviews können immer verboten werden, falls keine Nachrecherchen erfolgten ... Am Besten alles vorab schwärzen”.
Ist nun - nach der letztinstanzlichen Bestätigung durch das OLG Hamburg - die Katastrophe perfekt?
Nicht im geringsten. Die Kritiker haben negiert, dass das LG Hamburg an der Publikation ausdrücklich bemängelt hatte:
„... Aufgrund dieser Fragestellungen besteht zwischen dem Interviewer und Willemsen Übereinkunft über das Bestehen der von Willemsen [wahrheitswidrig] festgestellten Lügen.” Der Interviewer hatte sich somit mit dem Interviewten solidarisiert.
Das OLG Hamburg hat diese Solidarisierung genau untersucht und festgestellt, dass die Zeitung „diese [unwahre] Behauptung nicht nur verbreitet hat, sondern sie sich in einer Art und Weise zueigen gemacht hat, dass sie ihr als eigene Behauptung zuzurechnen ist”.
Ausführlich berichtet der Focus Magazin Verlag heute in einer Pressemeldung.