FOCUS hatte über ein Schulprojekt berichtet, das von Haribo gesponsert worden ist. Knapp hieß es in dem Artikel, dass Gottschalk von Haribo zu einer Schulveranstaltung eingeflogen wurde.
Der Deutsche Presserat hat entschieden, BK1-91/08:
Die Publikation ist berufsethisch korrekt. „In Ziff. 7 [des Pressekodex] ist festgehalten, dass bei Veröffentlichungen, die ein Eigeninteresse des Verlages betreffen, dieses erkennbar sein muss. Aus der Veröffentlichung geht klar hervor, dass es sich bei dem Projekt 'Stars für die Schule' um eine Aktion von FOCUS handelt. Das Eigeninteresse wird für den Leser also deutlich. Im Zusammenhang mit derartigen Aktionen können auch die entsprechenden Sponsoren genannt werden, ohne dass die Grenze zur Schleichwerbung überschritten wird.”