So hat die Medienanstalt Berlin-Brandenburg (MABB) in einem Eilverfahren gegen ProSieben entschieden.
Gestritten wurde darum, dass die vom Versandhaus Quelle beauftragte Sendung „Meine Quelle” als „Quelle-Promotion” ausgewiesen wurde.
Die MAAB begründete ihre Entscheidung damit, dass das Gesetz nun einmal die Bezeichnung „Dauerwerbesendung” vorschreibe und außerdem der Hinweis „Promotion” - da mehrdeutig und missverständlich - die Zuschauer über den Werbecharakter in die Irre führe.
ProSieben will die Entscheidung nicht rechtskräftig werden lassen.