Diese Erklärung im FOCUS von morgen liest sich selbstverständlich für die Verlage, andere private Anbieter, den unverzerrten Wettbewerb, für die Gebührenzahler und nicht zuletzt für die Meinungsvielfalt gut. Es muss jedoch unter anderem zusätzlich bedacht werden:
Nach der gegenwärtigen Fassung des „Arbeitsentwurfs zur Umsetzung der Zusagen gegenüber der EU-Kommission im Rahmen des EU-Beihilfeverfahrens ARD/ZDF” sind sendungsbezogene Angebote elekronischer Presse zulässig. Diese Regelung will Beckstein offenbar hinnehmen. Bei den vielen, vielen Fernseh- und Hörfunksendungen täglich ist es möglich, auf der Basis von Sendungen gebührenfinanziert (sic!) die private elektronische Presse zu ersetzen.
Wenn eingewandt wird, mit einer (diskutierten) Obergrenze von 0,75 % der gesamten Gebühreneinnahmen werde eine gebührenfinanzierte öffentlich-rechtlichen Presse hinreichend begrenzt, muss bedacht werden:
Die Sendungen werden mit 7 Milliarden Euro finanziert. Das Material aus den Sendungen kann mit verhältnismäßig wenig Aufwand ins Netz gestellt werden. Ein Beispiel:
Maybritt Illner hatte den Chef der Deutschen Bank interviewt. Das Interview wurde vorab aufgezeichnet und über Agenturen wirkungsvoll beworben. Bis hierhin entstanden im Wesentlichen die Kosten, - also für die Sendung, nicht für das Internet. Vier Stunden vor der Sendung wurde das gesamte Interview ins Internet gestellt. Diese Kosten waren verhältnismäßig gering. Bis jetzt wird nicht erklärt, die Sendungskosten müssten für die 0,75 % angerechnet werden. Die Fernsehsendung selbst brachte nichts Neues. Die F.A.Z. beanstandete mit Recht, dass die Ausgaben dann doch gleich ins Internet gesteckt werden können.
Gegen ein solches Milliardensystem sind die privaten Anbieter, auch wenn sie qualitativ im Übrigen konkurrieren können, im - mit Gebühren verzerrten - Wettbewerb auf Dauer chancenlos.