Schließlich eskalierte eine Gerichtsverhandlung. Ein Richter zu einer Anwältin:
„Sie halten jetzt die Klappe, sonst schmeiß ich Sie hier raus.” Und sinngemäß: „Man kann Ihnen die Feinheiten der ZPO eh nicht klar machen.”
Bekannt wurde der Vorgang soeben, weil die betroffene Kanzlei (Einzelkanzlei?) einen Leserbrief in der Mai-Ausgabe der Mitteilungen des Münchener AnwaltVerein veröffentlichen ließ. Unterschrieben ist dieser Leserbrief von einer Rechtsanwältin. Mit dem Leserbrief wurde ein Beschluss des Oberlandesgerichts München, Az.: 17 W 869/08, vorgelegt, der ein Befangenheitsgesuch der Klägerin für begründet erklärt.