„Otto Schily. Weigert sich, Nebeneinkünfte offenzulegen. Hat er was zu verbergen? Eher letzte große Show um Mandantengeheimnis.”
So der TENDENZ-O-METER im FOCUS von morgen. (Nebenbei: Zu Beginn heißt es dort: „Charme-Offensive: ... Und unsere Kanzlerin ist der Welt-Charmebolzen schlechthin”.)
Zum Mandantengeheimnis: In der Tat, worum es Schily auch geht, das Mandantengeheimnis muss zumindest zum Namen des Mandanten greifen. Vor allem wer die Geschichte der Demokratie zurück verfolgt, stellt fest, dass berufliche Tätigkeiten der Abgeordneten im Rahmen ihrer zeitlichen Möglichkeiten grundsätzlich erwünscht sind. Wenn aber berufliche Tätigkeiten erwünscht sind, dann darf, wenn die berechtigten Interessen gegeneinander abgewogen werden, nicht der Namensschutz geopfert werden.