Das neue, im Volltext noch nicht vorliegende Urteil des BGH, Az.: I ZR 227/05, zur Haftung von eBay folgt dem Gedankengang, an den man sich schon gewöhnt hat. Dieser Gedankengang liegt auch den Urteilen des Landgerichts und des Oberlandesgerichts Frankfurt a. M. zu den Pflichten der Grossisten zugrunde. Über diese Entscheidungen haben wir gestern berichtet. Der BGH urteilt:
1. eBay ist grundsätzlich nicht verpflichtet, im Voraus zu prüfen.
2. Überprüfen muss eBay jedoch schon aufgrund der ersten Meldung einer konkreten Rechtsverletzung.
3. eBay muss dann den betroffenen Anbieter nicht nur sperren, sondern im Rahmen des Zumutbaren auch entsprechende Verstöße in der Zukunft verhindern.
Im entschiedenen Falle hat der BGH die Entscheidung der Vorinstanz aufgehoben und zurückverwiesen. Es war in der Vorinstanz nicht überprüft worden, ob es eBay technisch möglich und zumutbar war, weitere Verletzungen zu verhindern.genügend