Die Entscheidung des Beschwerdeausschusses 1 des Deutschen Presserats in den Beschwerdesachen BK1-228, 229 und 230/07 befasst sich umfassend damit, wie über den Raubüberfall auf ein Restaurant in Sittensen berufsethisch berichtet werden durfte. Bekanntlich wurde die gesamte Belegschaft, sieben Personen, unter mysteriösen Umständen ermordet. Die Begründung kann verallgemeinert als berufsethische Leitentscheidung herangezogen werden. Recht gegeben hat der Presserat dem FOCUS.
Die Kernsätze der Entscheidung:
Zwar wird das Geschehen sehr detailliert geschildert, und es werden auch viele Fotos vom Tatort und vom Geschehen rund um den Tatort abgebildet. An keiner Stelle werden aber die Opfer des Verbrechens zu einem bloßen Objekt herabgewürdigt. Infolge der außergewöhnlichen Dimension des Verbrechens gab es ein außergewöhnlich hohes Interesse der Öffentlichkeit, über die näheren Tatumstände informiert zu werden. Diesem Informationsinteresse ist die Redaktion in verantwortlicher Art und Weise nachgekommen.
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