Urteile zum Streit darüber, ob ein Formelwerk übernommen oder ein Formelwerk selbständig neu entwickelt worden ist, sind selten. Ein neues Urteil des Landgerichts Hamburg, Az.: 308 0 780/04, ist allein schon deshalb besonders instruktiv.
Speziell wurde um Formelwerke zur Ermittlung von Marktdaten im Medienbereich gestritten. Das Urteil reicht jedoch über Marktdaten weit hinaus.
Das Urteil: Der klagenden Diplom-Mathematikerin ist es nicht gelungen nachzuweisen, dass ihr früherer Auftraggeber individuelle Lösungen ihres Formelwerks in sein neues Regelwerk übernommen hat. Entscheidend war:
Bei der Entwicklung eines eigenen Regelwerks durfte „die Beklagte sich auch aller ihr allgemein zugänglichen mathematischen Erkenntnisse bedienen. Untersagt war ihr im Verhältnis zur Klägerin nur die Nutzung von Formeln mit individuellen Lösungen der Klägerin, die kein wissenschaftliches Allgemeingut und nicht veröffentlicht sind, und welche die Klägerin der Beklagten nur aufgrund vertraglicher Beziehungen zur Verfügung gestellt und anvertraut hat. Dass aber die Beklagte das Formelwerk der Klägerin insoweit übernommen hat, ist nicht hinreichend sicher festzustellen”.
Anmerkung: Das Urteil lässt sich demnach im Prinzip stets verwerten, wenn jemand mit wissenschaftlichem Allgemeingut ein Regelwerk - zum Beispiel zur Messung von Medienreichweiten - entwickelt.