Eine recht bekannte Schauspielerin ging eine Liaison mit einem jüngeren, ebenfalls bekannten Kollegen ein. Beide machten diese Verbindung öffentlich; unter anderem mit einem Interview in einem People-Magazin.
Eine Zeitschrift meinte nun zu dieser neuen Verbindung:
„Hoffentlich muss sie es nicht bereuen! .. Liv B., Ex-Freundin und Managerin [des neuen Freundes der Schauspielerin], behauptet, er habe sie geschlagen, misshandelt. Sie erwirkte eine Verfügung, die ihm untersagt, ihr näher als 50 Meter zu kommen, sie zu beleidigen oder gesundheitlich zu gefährden”. Es war somit sogar ein Kontaktverbot ausgesprochen worden.
Das Landgericht Berlin vertrat jetzt in einem noch nicht rechtskräftigen Urteil Az.: 27 0 1129/07, in dem es dem Unterlasungsantrag gegen diese Äußerung stattgab, die Ansicht: Auch wenn sich diese beiden Schauspieler mit ihrer Liaison aktuell öffentlich präsentieren und beide bekannt sind, dürfen die Medien weder wörtlich noch sinngemäß hinzufügen: „ Hoffentlich geht das gut. Hoffentlich treten nicht die gleichen Probleme auf, wie vor einem Jahr bei der vorherigen Verbindung.”