In einem noch nicht rechtskräftigen Urteil, Az.: 4HK 0 9203/07, hat das Landgericht München I entschieden:
Nur wenn der Verlag eine redaktionelle Veröffentlichung von einer Anzeigenschaltung zwingend abhängig macht, verstößt der Verlag gegen das UWG. Unschädlich ist es dagegen, wenn ein Verlagsbeauftragter im Gespräch über eine Veröffentlichung des redaktionellen Beitrags für ein Inserat wirbt.