Das Landgericht Ansbach hat in einem noch nicht rechtskräftigen Urteil Az.: 2 0 227/06Pre instruktiv die Anforderungen an eine Verdachtsberichterstattung abgehandelt. Auf zehn Seiten führt das Gericht zunächst die allgemeinen Anforderungen auf und subsumiert anschließend detailliert für den zu entschiedenen Fall. So insbesondere:
1. Darstellung als Verdacht.
2. Mindestbestand an Beweistatsachen einschl. Glaubwürdigkeit von Aussagen.
3. Sorgfaltspflicht, vor allem im Hinblick auf Ansehensverlust.
4. Keine Vorverurteilung.
5. Keine bewusst einseitige, sondern ausgewogene Darstellung.
6. In der Regel ist Stellungnahme des Betroffenen einzuholen.
7. Ausnahmen zu diesem Grundsatz.
8. Vorgang von gravierendem Gewicht und daraus folgendes Informationsbedürfnis.
9. Namensnennung und Bildveröffentlichung gerechtfertigt?
10. Auch sonst kein milderer Eingriff möglich.
Alle diese Anforderungen hat der FOCUS - legt das Gericht dar - erfüllt.