Das Oberlandesgericht Düsseldorf legt in einem Urteil, Az.: I-20 U 54/07, detailliert dar, warum Rechtsanwälte nicht kurze Beratungen in Cafés anbieten dürfen. Nicht wegen des billigen Preises, sondern weil verschleiert Mandate akquiriert werden sollen.
Ein für die Urteilsbegründung typischer Satz:
„Die Beratungsinteressenten erkennen daher zunächst auch nicht, dass die Café-Beratung in den meisten Fällen nahezu zwangsläufig zu der Empfehlung führen wird, sich eingehender, dann eben doch in einer Rechtsanwaltskanzlei beraten zu lassen.”
Verstossen wird gegen § 4 Nr. 11 UWG in Verbindung mit § 43b BRAO.