In der Rechtspraxis ist dieser logische Fehlschluss - wie etwa auch in der Politik, aber auch im Alltagsleben - gefährlich und kommt öfters vor als man annehmen möchte. Aus einem Urteil - ohne eine weitere Begründung:
„Der Angeklagte hat vor dem Unfall getrunken und so den Unfall verursacht.”
Ein weiteres Beispiel:
Nach der Unfallstatistik ereignen sich die meisten Unfälle an Weihnachten zu Hause. Deshalb ist es besser wegzufahren.
Ein weiterer Fall:
Jemand betet zum Hl. Florian, dass er seine Schlüssel wieder findet. Der Schlüssel wird gefunden; der Heilige hat geholfen.
Die Lehre von der Logik ordnet Fehlschlüsse dieser Art in eine Gruppe ein: post hoc, ergo propter hoc (lat.: zugleich, also deswegen). Es wird ohne zureichenden Grund vorschnell auf eine Kausalität geschlossen.