Der Prozess betraf die ärgerlichen Seiten der Rechtsanwaltschaft. Ein anwaltlicher Mitarbeiter hatte - als das Arbeitsverhältnis noch bestand - gegen ein Wettbewerbsverbot verstoßen. Wann verjähren die sich aus Wettbewerbsverstößen folgenden Ansprüche?
Die Senate des Bundesarbeitsgerichts haben nicht immer einheitlich geurteilt. Durch ein Urteil des Zehnten Senats ist nun aber wohl ausgetragen, dass Az.: 10 AZR 511/06.
Der hintergangene Anwalt hatte im BAG-Fall doppeltes Pech. Er hat keine Stufenklage auf Auskunft und auf Zahlung der sich aus der Auskunft ergebenden Ansprüche erhoben. Er hat sich vielmehr zunächst auf eine Auskunftsklage beschränkt. Diese Auskunftsklage allein hat die Verjährung des Schadensersatzanspruches nicht gehemmt.