Die höchstrichterliche Rechtsprechung zum Mobbing schreitet fort. Das Bundesarbeitsgericht hat in einem Urteil vom 25. Oktober, Az.: 8 AZR 593/06, festgestellt, dass ein Chefarzt die psychische Erkrankung des Oberarztes schuldhaft verursacht hat, und dass deshalb dem Oberarzt ein Schmerzensgeldanspruch gegen den Arbeitgeber zusteht.
Die Entlassung des Chefarztes kann der gemobbte Oberarzt jedoch - so das BAG - in der Regel nicht erfolgreich verlangen. Ein gleichwertiger Arbeitsplatz, an dem ihn der Chefarzt nicht anweisen kann, muss dem Opfer nur dann angeboten werden, wenn ein solcher Arbeitsplatz frei ist.
Bislang liegt erst eine Pressemitteilung des BAG vor. .