Das Bundesarbeitsgericht hat vorgestern - in einer noch nicht im Volltext veröffentlichten Entscheidung - geurteilt:
Arbeitnehmer dürfen nicht beanspruchen, dass Personalakten fortlaufend mit Seitenzahlen nummeriert werden. Abgestellt hat das BAG darauf, dass der Arbeitgeber allein über die Art und Weise der Personalaktenführung bestimmen darf und sich aus keiner Rechtsnorm eine Einschränkung mit einer Pflicht zur Paginierung ableiten lässt.
Das Aktenzeichen beim BAG: 9 AZR110/07.