Ein forschender Mediziner ist kein Arzt.
Eine Zeitschrift hatte einen in der Krebsforschung arbeitenden Mediziner als Krebsarzt bezeichnet. Das Oberlandesgericht Karlsruhe sprach deshalb - wie die erstinstanzliche Einzelrichterin - die Gegendarstellung zu:
„Ich praktiziere nicht als Arzt. Ich bin ausschließlich forschender und publizierender Mediziner.”
In den Entscheidungsgründen legt das OLG Karlsruhe dar, der Durchschnittsleser verstehe unter einem Arzt nur einen praktizierenden Mediziner. Einzelheiten können Sie hier in dem Urteil Az.: 14 U 86/07 nachlesen.
Dieses Urteil äußert sich auch noch zu Ergänzungen in Gegendarstellungen und zur Länge von Gegendarstellungen.