Ein Arzt hatte schnell noch nebenbei einen Weihnachtsmarkt besucht. Dort wurde sein betrieblicher Pkw vom Parkplatz gestohlen.
Steuerliches Ergebnis: Der steuerlichen Beurteilung von Unfallkosten entsprechend, darf nicht der Buchwert des anlässlich der Privatfahrt gestohlenen Kfz als Betriebsausgabe gewinnmindernd behandelt werden.
Erst gestern hat der Bundesfinanzhof sein Urteil - XI R 60/04 - bekannt gegeben.