Wenn Sie jetzt wieder Ski abfahren, benötigen Sie keinen Rückspiegel. Das Langericht Ravensburg hat lebensnah nach den Verhaltensregeln des Internationalen Skiverbandes für (Alpin-)Skifahrer, den so genannten FIS-Regeln entschieden; Az.: 2 0 392/06. Gestritten wurde vor dem Landgericht Ravensburg um materiellen Schaden und um Schmerzensgeld.
Das Wichtigste:
Der Voranfahrende muss sich in der Regel nicht nach hinten orientieren. Der von hinten kommende schnellere Fahrer trägt weitgehend die Verantwortung.
Das Urteil ist außergewöhnlich umfangreich und enthält viele Hinweise, - auch zur Frage eines Mitverschuldens und zur Bedeutung des allgemeinen Rücksichtnahmegebots.