Nach einem - uns in der vergangenen Woche zugestellten, noch nicht rechtskräftigen - Urteil des Landgerichts München I, Az.: 21 0 1113/05, beträgt der marktübliche Lizenzpreis für die TV-Ausstrahlung einer Trickfilmsequenz 9 €/Sekunde im redaktionellen Rahmen, wenn der Film bereits fertiggestellt ist und über Archive bezogen werden kann.
Zu diesem Ergebnis gelangte die 21. Zivilkammer auf der Basis eines Sachverständigengutachtens, das sie überdurchschnittlich eingehend würdigte. Diese Würdigung finden Sie im letzen Teil, in Ziff. II, der Urteilsgründe.