Bei einem Kundendiensttechniker stand zwar nicht sicher fest, dass er Arbeitsmittel entwendet hat; aber das Landesarbeitsgericht Köln erklärte in einem Urteil, Az.: 9 Sa 1033/06, die fristlose Kündigung als Verdachtskündigung für rechtswirksam. Das LAG sah wegen des Verdachts und der Leugnung durch den Mitarbeiter das Vertrauen des Arbeitgebers als zerstört an.
Der Kundendiensttechniker wurde bei eBay 763mal positiv bewertet und nur einmal negativ. Gelobt wurde vor allem die gute Qualität der Ware und die schnelle Lieferung. Geliefert hat der Arbeitnehmer Artikel, wie sie ihm für seine Arbeit überlassen wurden, zum Beispiel Kabelringe.