Wie schwierig es oft ist, den Schaden und seine Höhe gerichtlich nachzuweisen, ist jedem Anwalt leidvoll bekannt. Über Fälle, in denen ein Gericht auch noch die darlegungs- und beweispflichtige Partei zu Unrecht „abgebürstet” hat, wurde an dieser Stelle wiederholt berichtet. Der neueste vom BGH beurteilte Fall betrifft den durch eine fehlerhafte steuerliche Beratung entstandenen Schaden. Das Berufungsgericht hat nicht nur die Schlüssigkeit - so der BGH - falsch beurteilt. Es hat darüber hinaus sein Fragerecht nach § 139 Abs. 1 ZPO ungerechtfertigt nicht ausgeübt.
Hier können Sie die Einzelheiten im Beschluss Az.: IX ZR 43/06 des BGH nachlesen.