"Die Entscheidungen der Anwaltskammern sind oftmals von einer juristischen Qualität, welche nicht im entferntesten den Eindruck erweckt, sie stammten von einer Anwaltsorganisation. Vergleichbare Qualitätsdefizite weisen auch andere freiberufliche Kammern auf. Hier wird nicht selten staatliche Verwaltung von einer - durchaus ehrenwerten - Laienspielschar praktiziert."
So heute im Wirtschaftsteil der F.A.Z. der Berusrechtler Rechtsanwalt Kleine-Cosack.