Was der Bundesgerichtshof gestern für jugendgefährdende Angebote bei eBay entschieden hat, deutet nach der BGH-Pressemitteilung Nr. 098/2007 darauf hin, dass der BGH nach und nach stärker für eBay eine Vorsorgepflicht nach schützenswerten Interessen ausdehnen wird. Allerdings, im Volltext liegt das Urteil I ZR 18/04 noch nicht vor, und das Urteil betrifft einen besonders sensiblen Bereich.
eBay muss, wenn eine Vorsorgepflicht besteht, bei Rechtsverstößen über seine Sperrpflicht hinaus vermehrt unterbinden. Als Kriterium für diese Vorsorgepflicht wird dann wohl tendenziell häufiger angenommen werden, dass es sich um schützenswerte „gleichartige Rechtsverletzungen” handelt.