Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg schreibt zwar selbst heute noch „Beschluß”, zeigt sich jedoch in einem Beschluss mit dem Az.: 9 Ta 2/07 höchst gebildet:
„Einen Grund beleidigt zu sein, hätte vor allem Dr. jur. Kurt Tucholsky, dem ein Zitat von Ludwig Thoma in den Mund bzw. den literarischen Nachlass geschoben wurde. Aber auch Ludwig Thoma könnte sich ebenso mit Recht gekränkt fühlen, denn seine ironische Sprachschöpfung wurde durch die unvollständige Zitierung durch den Beklagten ihres selbstkritischen Witzes beraubt. Schließlich heißt es bei Ludwig Thoma, der selbst Rechtsanwalt war: 'Der königliche Landgerichtsrat Alois Eschenberger war ein guter Jurist und auch sonst von mäßigem Verstand'. Eschenberger hatte nämlich 'im Staatsexamen einen Brucheinser bekommen'. (Das Ganze ist nachzulesen in der Erzählung 'Der Vertrag' auf der Innenseite http://gutenberg.spiegel.de/thoma/muenchnr/mnch205.htm).”
Gönnen Sie sich ein Vergnügen und lesen Sie (wieder einmal) mehr über die Psyche vieler Juristen in „Der Vertrag von Ludwig Thoma”.