Wir haben vorgestern an dieser Stelle berichtet, dass sich Prof. Di Fabio verdienstreich mit den Kompetenzüberschreitungen in der EU-Gesetzgebung und -Rechtsprechung befasst.
Die F.A.Z. hat nun, gestern, in gleichem Sinne über ein Symposion zu Ehren der früheren Bundesverfassungsrichterin Karin Graßhof in Bonn berichtet.
In diesem Symposion veranschaulichte Prof. Di Fabio noch eingehender die Situation im Recht. Unter anderem: „Di Fabio erinnerte in Bonn an dieses Verfahren [Europäischer Haftbefehl], das eine ungute Mischung gezeigt habe, aus 'integrationistischem Überstellungseifer, dem es um die ungehinderte Verkehrsfähigkeit von Haftbefehlen geht, als handele es sich um Weichkäse oder Likör, und jenem neudeutschen Gehorsam vor europäischen oder internationalen Direktiven, die die eigene Exekutive, vielleicht nur halb bewusst, jedenfalls irgendwie, mit verabschiedet hat'.” (Reinhard Müller a.a.O.).
Für Juristen wie Historiker gleichermaßen interessant: Di Fabio legte dar, es sei kein Wunder, dass ausgerechnet Großbritannien, die älteste Demokratie, sich hier ausgeklinkt habe.
Noch klarer: Auf diesem Symposion „hat der Bonner Staatsrechtslehrer Josef Isensee daran erinnert, dass sich dieser Staat noch nicht in der Europäischen Union aufgelöst habe” (Müller a.a.O.
Damit kein Missverständnis entsteht: Es geht nicht um die Begeisterung für Europa, sondern um besorgniserregende Zustände im Recht.