Gestern nun hat das Landgericht München I sein Urteil Az.: 7 0 6699/06 verkündet; - ohne die von dem einen oder anderen erhoffte urheberrechtliche Sensation.
Für die Libretti des 1929 verstorbenen Hugo von Hofmannsthal ist die Schutzfrist vor acht Jahren abgelaufen. Geschützt ist noch die Musik von Strauss für acht gemeinsam geschaffene Opern.
Das Landgericht München I hat nicht urheberrechtlich Libretti und Musik verknüpft.
Dennoch gehen die Erben des Dichters nicht ganz leer aus. Zivilrechtliche Verträge räumen - so das Landgericht - den Erben Erlösbeteiligungen ein. Die Ansprüche auf die Erlösbeteiligungen sind allerdings weitgehend verjährt.
Im Volltext ist das Urteil noch nicht bekannt.