Eine im Sinne der bisherigen Rechtsprechung absolute Person der Zeitgeschichte zeigte sich in der Öffentlichkeit mit einem neuen Lebenspartner. Diese absolute Person der Zeitgeschichte hat als eine erfolgreiche Fernsehjournalistin und -moderatorin einen nicht unerheblichen Einfluss auf den öffentlichen, vor allem politischen Meinungsbildungsprozess in Deutschland. In einem solchen Falle besteht ein „höchstaktuelles Informationsinteresse”, - auch an der Person eines neuen Lebenspartners.
Deshalb durften Fotos veröffentlicht werden, die „auf öffentlichem Straßenland in Paris entstanden, mithin in einer Situation, die nicht die Anforderungen an einen Besuch der örtlichen Abgeschiedenheit im Sinne der bisherigen Rechtsprechung erfüllen”.
So entschieden hat das Kammergericht in einem uns in dieser Woche zugestellten Urteil 9 U 279/06.
Anmerkung: Im Sinne der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs vom 24. Juni 2004 und des Bundesgerichtshofs vom 6. März 2007 leisten die Fotos zusammen mit dem begleitenden Text einen Beitrag zu einer Debatte von allgemeinem Interesse.
Veröffentlicht wurden diese Fotos in der FREIZEIT REVUE (und schon eine Woche zuvor in „Neue Woche”).