Sie lesen seit gestern überall vom Geständnis des soeben zurückgetretenen Bundestagsabgeordneten und nun freigestellten VW-Mitarbeiters und Ex-Betriebsrats Uhl. Gestanden hat Uhl insbesondere auch, dass seine eidesstattlichen Versicherungen falsch gewesen sind. Mit einer solchen falschen eidesstattlichen Versicherung ist Uhl gegen FOCUS vorgegangen.
Der FOCUS hatte schon am 10. Oktober 2005 über den Verdacht berichtet, dass Uhl an einer von VW mit 30.000 Mark finanzierten Sexparty und an - ebenfalls von VW finanzierten - Lustreisen teilgenommen hat.
Das Landgericht Hamburg (Az.: 324 0 862/05) und in zweiter Instanz das Oberlandesgericht Hamburg (Az.: 7 U 73/06) haben in einem Eilverfahren dem FOCUS verboten, weiterhin zu berichten, es bestehe dieser Verdacht. Das OLG Hamburg hat in seinem Urteil vom 8. August 2006 die eidesstattliche Versicherung des Herrn Uhl wie folgt verwertwet:
„Die Antragsgegnerin [gemeint ist die Focus Magazin Verlag GmbH] hat auch nicht etwa glaubhaft gemacht, dass der Verdacht seinem Inhalt nach zutreffend wäre. Die Angaben Gebauers im Rahmen seiner Vernehmungen als Beschuldigter durch das Landeskriminalamt Niedersachsen haben keine größere Bedeutung als die eidesstattliche Versicherung des Antragstellers [Uhl]. Denn ein Beschuldigter ist bei seiner Vernehmung zu wahrheitsgemäßen Angaben nicht verpflichtet. Allein die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen den Antragsteller macht die gegen ihn erhobenen Vorwürfe in den beanstandeten Passagen nicht glaubhaft.”
Die falsche eidesstattliche Versicherung war somit für die Entscheidung des OLG Hamburg (anders als für das LG) kausal.
FOCUS hat sich nicht gefügt und hat keine „Abschlusserklärung” abgegeben. Zu einem Hauptsacheverfahren ist es nicht mehr gekommen. Nun wird rückabgewickelt.
FOCUS ONLINE berichtet seit Mittag auf Basis einer neuen Pressemitteilung des Focus-Verlags.