Der Europäische Gerichtshof hat erneut zu einer Regelung festgestellt, dass sie den Grundsatz des freien Dienstleistungsverkehrs verletzt. Das neueste Urteil betrifft die Regelung, dass bestimmte Kosten nur erstattet werden, wenn sie im Inland anfallen.
In der Rechtssache C-444/05 erkennt der EuGH, dass eine solche absolute Regelung den freien Dienstleistungsverkehr unverhältnismäßig stark beschränkt, weil sie die Patienten davon abschreckt, sich im Ausland behandeln zu lassen.