Das neue Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe, Az.: 14 U 11/07 hilft anschaulich, Äußerungen über eine unüberschaubar große Personengruppe zu beurteilen. „Je größer der Kreis des herabgesetzten Kollektivs ist, desto mehr verliert sich die Beleidigung in der Unbestimmtheit”. Die dem Urteil vorangestellten Leitsätze vermitteln einen guten Überblick. Die wichtigste Rechtsprechung und Literatur wird dargestellt.