Am 2. Mai wird vor dem Ersten Senat des Bundesverfassungsgerichts über das Verfahren zur Festsetzung der Rundfunkgebühr verhandelt. Zumindest mittelbar kann das BVerfG mit einer Entscheidung zugunsten der Rundfunkgebühren die Printmedien und die privaten Sender langfristig in existentielle Schwierigkeiten treiben. Nämlich, vor allem: Je stärker ARD und ZDF, mit vielen Gebühren finanziert, Online-Dienste betreiben können, desto stärker können sie den Wettbewerb unsachlich zurückdrängen.
Umso brisanter ist, was der FOCUS in seiner morgen erscheinenden Ausgabe berichtet:
„Noch vor dem Termin will Sachsens Staatskanzleichef Hermann Winkler (CDU) den Bericht erstattenden Richter in Karlsruhe, Wolfgang Hoffmann-Riem, zum Rückzug vom Verfahren zwingen. Er fordert den Prozessbevollmächtigten der Länder auf, Hoffmann-Riem wegen Besorgnis der Befangenheit abzulehnen. ... So leitete Hoffmann-Riem 18 Jahre lang das Hamburger Hans-Bredow-Institut für Medienforschung, das von ARD und ZDF mitfinanziert wird. Er ist noch immer Ehrenmitglied des Direktoriums. ... Beim Festakt 50 Jahre NDR im Januar 2006 hatte er unter anderem vor einer staatsvertraglichen Begrenzung der Online-Dienste von ARD und ZDF [zu welcher möglichst hohe Gebühren benötigt werden] gewarnt.
Anmerkung: Leo Kirch könnte ein Geschichtsbuch speziell zu dieser Frage der objektiven Einstellung oder des subjektiven Vorurteils verfassen.