Behauptet wurde:
a. - Die Scheren werden in der Volksrepublik China produziert.
b. - Die Scheren sind deshalb bezüglich des Preises wettbewerbsfähig, da sie in der Volksrepublik China produziert sind.
Damit wird stillschweigend behauptet, so legt das Landgericht Wuppertal in seinem Urteil Az.: 15 0 113/06 dar:
Die Scheren, die mit einer Herkunftsangabe Solingen versehen sind, sind nicht in Solingen gemäß der Solingenverordnung hergestellt.
Das LG Wuppertal in seinem Urteil wörtlich:
„'China' steht demnach allein für 'nicht Solingen' und dies ist der (wenn auch nicht wörtlich ausgesprochene) Kern der wettbewerbswidrigen Behauptung. .. Auch sinngemäße Äußerungen können als subtilere Wettbewerbshandlungen selbstverständlich ebenfalls untersagt werden, wenn sie denn wettbewerbswidrig sind.