Das Landgericht Coburg hat geurteilt, Az.: 1 HK 0 32/06:
Im Ergebnis spricht auch die fehlende Gewinnerzielungsabsicht gegen eine unternehmerische Tätigkeit. Zwar ist grundsätlich für de Einordnung als Unternehmer in wettbewerbsrechtlicher Sicht und im Sinn des § 14 BGB die Absicht einer Gewinnerzielung nicht erforderlich. Allerdings erachtet die Kammer es als ein gewichtiges Indiz für die Abgrenzung zwischen privater und unternehmerischer Tätigkeit, wenn über einen längeren Zeitraum hinweg ein erheblicher Verlust im Rahmen der bei eBay getätigten An- und Verkäufe anfällt.”
Im entschiedenen Fall hatte sich der Kontostand von 14.892,46 Euro (August 2002) auf 1.726,46 Euro (Februar 2006) verschlechtert. Aus dem Urteil geht allerdings nicht eindeutig hervor, ob nicht doch auch andere Umstände den Kontostand verschlechterten.
Ergebnis war im entschiedenen Fall, dass der Verkäufer nicht auf die Möglichkeit des Widerrufs bei Fernabsatzverträgen hinweisen musste.