Wenn Sie - als Beispiel - daran denken, dass eine Gemeinde mit einem Privatunternehmer konkurriert, ist das Problem sofort offenkundig. Das Finanzamt braucht nur von der Gemeinde zu Unrecht keine Umsatzsteuer zu verlangen und schon ist der Wettbewerb verzerrt. Im entschiedenen Falle konkurrierten gemeindliche und private Krematorien.
Der Bundesfinanzhof hat nun in diesem Krematoriumsfall recht allgemein einen Anspruch auf Auskunft über die Besteuerung eines Konkurrenten anerkannt. Die dem Urteil vorangestellten Leitsätze vermitteln Ihnen schon einen guten Überblick über die Voraussetzungen.
Hier können Sie die Leitsätze und das gesamte Urteil des Bundesfinanzhofs, Az.: VII R 24/03, einsehen.