Ein Urteil des Landgerichts Hamburg, Az.: 416 0 44/05, gibt Hinweise, die notgedrungen manchen interessieren werden.
Im entschiedenen Fall wurde zwar angenommen, dass die Werbung irreführt. Aber Hoffnung besteht wohl doch. Das Gericht berichtet nämlich in seinem Urteil über ein Gutachten:
„Im Gutachten heißt es dann weiter, gerade neuere Interventionsstudien belegten, dass mit gezielter Senkung der Energiedichte gleichzeitig ein Erhalt der Sättigung und eine Gewichtsabnahme möglich seien. Es könne also gelingen, eine Reduktion der Energiezufuhr von 500 bis 800 kcal/Tag zu erreichen bei unverändertem Sättigungsgefühl.”
Im Streitfall wurde „nur” deshalb gegen die Werbung geurteilt, weil das beworbene „Ernährungskonzept keiner objektiven wissenschaftlichen Evaluation unterzogen wurde”.