Jemand beschwerte sich beim Deutschen Presserat, diese Aussage sei „falsch und dadurch für Rentner diskriminierend”.
Der Presserat wies die Beschwerde am Jahresende (undatiert) zugunsten der BUNTE als unbegründet zurück. Die Begründung:
„Dabei ist klar, dass Rentner selbstverständlich während ihres Erwerbslebens Leistungen erbracht haben. Unabhängig davon ist es jedoch unbestritten, dass jeder heutige Rentner sein Geld aus dem Bundeshaushalt erhält. Eine falsche Tatsachenbehauptung im Sinne der Ziffer 2 des Pressekodex liegt daher nicht vor.”
Hier können Sie die gesamte Entscheidung, Beschwerdesache BK2-225/06, nachlesen.