In seinem noch nicht rechtskräftigen Urteil Az.: 324 0 589/06 vertritt das Landgericht Hamburg die Ansicht:
„Franziska van Almsick ist keine absolute Person der Zeitgeschichte. Zu diesem Kreis herausragender Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens gehören Personen, die derart in das Blickfeld der Öffentlichkeit getreten sind, dass der Allgemeinheit ein legitimes Informationsinteresse an ihrer Person und allen Vorgängen, die ihre Teilnahme am öffentlichen Leben ausmachen zuzubilligen ist. Bereits mit Urteil vom 8. 9. 2005 (Az.:324 0 45/06) hat die Kammer festgestellt, dass Franziska van Almsick jedenfalls inzwischen nicht mehr zu diesem Kreis zählt.”
Die Homepage von Franziska van Almsick („more than a great swimmer”, „Medienstar Franzi”) spricht zwar eher eine andere Sprache. Es wird jedoch auf alle Fälle längere Zeit dauern, bis sich, wenn überhaupt, eine andere Ansicht durchsetzt.