Die "neue woche” hat nun auch in der zweiten Instanz ein Gegendarstellungsverfahren gewonnen. Geschrieben hatte die „neue Woche”, ohne dabei zu zitieren:
„... [Name einer Schauspielerin]: Mama hat meine erste Liebe zerstört
Zu dieser Äußerung wollte die Schauspielerin gegendarstellen:
Zu keinem Zeitpunkt habe ich einen derartigen Vorwurf gegenüber meiner Mutter erheben. Diese Aussage stammt auch nicht von mir.”
Das Oberlandesgericht Karlsruhe, 14. Zivilsenat in Freiburg, hat geurteilt:
Eine verdeckte Äußerung mit dem in der beantragten Gegendarstellung genannten Inhalt ist in der Erstmitteilung jedoch nicht enthalten. ... Die Auffassung der Klägerin, wonach das Erheben von Vorwürfen gegenüber jemandem 'sowohl äußerlich wie auch innerlich geschehen kann', ist falsch. Es entspricht vielmehr allgemeinem Sprachgebrauch, den Begriff 'einen Vorwurf erheben' ausschließlich in dem Sinne zu verwenden, dass der Vorwurf nach außen erkennbar zum Ausdruck gebracht wird ... Für Verhaltensweisen, bei denen ein Vorwurf nicht geäußert wird, werden dagegen Formulierungen wie 'Verübeln', 'Nachtragen', 'böse sein', ärgerlich sein' usw. verwendet.”
Hier können Sie im Urteil des OLG Karlsruhe, Az. 14 U 140/06, alle Details nachlesen und hier unseren Bericht zum erstinstanzlichen Urteil - LG Offenburg, Az.: 3 0 225/06.