Heute tagt der Beschwerdeausschuss 1 zu 54, morgen der Beschwerdeausschuss 2 zu 68 Verfahren.
Im Brennpunkt können dieses Mal allgemeine Fragen stehen. So etwa:
Wie soll sich der Presserat verhalten, falls eine Stelle beliebig Zeitungen und Zeitschriften auf Foto- und Textpublikationen hin „durchforstet” und sich reihenweise mit der Begründung beschwert, die Artikel könnten gegen den Pressekodex verstoßen?
-- So zum Beispiel Artikel mit Fotopublikationen, zu denen eine Einwilligung erforderlich sein könnte und vielleicht fehlt.
Eventuell müssen Beschwerden dieser Art als unschlüssig abgewiesen werden.
Die Frage, wie zu verfahren ist, wenn die Beschwerde nur auf Verdacht eingereicht wird, kann allgemein dazu führen, dass künftig generell stärker auf die Schlüssigkeit geachtet werden wird.
Darüber hinaus fragt sich unter Umständen:
Kann Bedeutung gewinnen, dass die zahlreichen Beschwerden einer Stelle zumindest auch Unterrichtszwecken oder vielleicht mittelbar kommerziellen Interessen dienen?
Und: Wie verhält es sich, wenn ein Beschwerdeführer gezielt und mehr oder weniger systematisch eine bestimmte Zeitung oder Zeitschrift angreift?