Ein Urteil des Landgerichts Offenburg wird Medienrechtler in mehrfacher Hinsicht interessieren:
Am interessantesten wird für Medienrechtler eine Vorfrage sein. Soweit bekannt, hat sich zum ersten Mal zu ihr ein Gericht positiv geäußert, nämlich:
Das LG Offenburg neigt dazu zu erlauben, dass der Prozessvertreter des Antragstellers im Gerichtstermin „die von ihm unterzeichnete Gegendarstellung in zwei Teile zerlegt und diese Teile dann so komplettiert, dass ihre Wiedergabe auf der Titelseite und im Innenteil aus sich heraus verständlich wird”.
Letztlich hat das Gericht die Frage doch offen gelassen und die Gegendarstellungs-Forderung zurückgewiesen; - mit der Begründung, dass sich die Gegendarstellung gegen eine echte Frage wendet.
Hier können Sie das gesamte Urteil Az.: 3 0 399/06 nachlesen. Zum Verständnis des Urteils ist die Lektüre des gesamten Urteils noch wichtiger als sonst.