Nicht-professionelle Forenbetreiber müssen keine Vorsorge dafür treffen, dass es nicht zu weiteren Rechtsverletzungen kommt. Es besteht somit grundsätzlich keine Überwachungspflicht.
Wer nicht wirtschaftlich profitiert, ist demnach nur verpflichtet, ihm bekannt gewordene rechtsverletzende Beiträge unverzüglich zu löschen.
So entschieden hat das Oberlandesgericht Düsseldorf, Az.: I-15 U 21/06.