Professor Klaus Volk von der Ludwig Maximilians Elite-Universität München als Verteidiger des Deutsche Bank-Chefs Josef Ackermann im morgen erscheidenden FOCUS:
„Prinzipiell beginnt es, als hätte es nicht schon eines gegeben. Der BGH hat ja alle Feststellungen aufgehoben, auch die zum Hergang des Geschehens. Seine Rechtsansichten sind allerdings für das neue Verfahren bindend. Erstens: Pflichtwidrig im Sinne der Untreue ist jedes Fehlverhalten, das im Aktienrecht als pflichtwidrig gilt. Zweitens: Sonderprämien, die keine Grundlagen im Anstellungsvertrag haben, schädigen das Gesellschaftsvermögen, wenn sie dem Unternehmensinteresse nicht in der Zukunft nützen. ... Wir werden nochmals darlegen, dass und weshalb sich Herr Dr. Ackermann nichts vorzuwerfen hat. ..”.