Der Bundesgerichtshof hat eine ausdehnende Auslegung des Urteil des Bundesgerichtshofs, Az.: VII ZR 51/05, nachlesen.
Die meisten werden an Abtretungsverbote in Arbeitsverträgen und in Verträgen mit freien Mitarbeitern denken. Zu ihnen äußert sich der BGH in seinem Urteil nicht. Eine Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts fehlt bislang. Das Urteil des Bundesgerichtshofs deutet in die Richtung, dass die Abtretung von Vergütungsansprüchen verboten werden darf, - unabhängig davon, ob im Einzelfall die Bestimmungen zu Allgemeinen Geschäftsbedingungen anzuwenden sind oder nicht.