Schon häufig haben wir berichtet:
Inhaber prioritätsälterer Marken „Focus” versuchen, sich zunutze zu machen, dass der Verlag die Marke „FOCUS” berühmt gemacht hat. Grundsätzlich erfolglos.
So wird - eine Fallgruppe - entschieden, dass Zusammensetzungen mit „Focus” jedenfalls dann keine Verwechslungsgefahr begründen, wenn sich der Anspruchsteller nicht auf eine selbst erarbeitete Berühmtheit des eigenen Zeichens berufen darf.
In diesem Sinne hat nun das Bundespatentgericht in drei gleich lautenden Entscheidungen den Angriff einer prioritätsälteren Marke „Focus” gegen „FOCUS-MONEY SMS”, „FOCUS-MONEY Mobil” und „FOCUS-MONEY Call” wegen fehlender Verwechslungsgefahr abgewiesen.
Az.: 33 W (pat) 4, 5 und 7/04. Lesen Sie bitte die von uns vorangestellten Leitsätze.