Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt a.M. zwingt selbst das Recht auf Resozialisierung Online-Betreiber nicht, ältere Artikel über Straftäter zu löschen oder doch zu anonymisieren. Maßgeblich soll sein, dass die Artikel, als sie verfasst wurden, rechtlich zulässig waren und bei einer Archivierung nicht aktuell berichtet werde. Az.: 16 W 55/06. Die Diskussion ist mit diesem Urteil sicher noch nicht abgeschlossen.