Jetzt kommt die Zeit, in der sich die kleinen Nachlässigkeiten witterungsbedingt schlimm auswirken können. Ein kleiner Defekt an der Dachrinne - Ergebnis: wegen gefrierender Nässe komplizierter Bruch des linken Sprunggelenks mit postoperativer Wundheilstörung bei einer 81-jährigen Fußgängerin.
Für den entschiedenen Fall hat das Gericht es abgelehnt, der verunglückten Fußgängerin wenigstens ein Mitverschulden anzulasten. Der Eigentümer haftet demnach zu 100 Prozent.
Hier können Sie das Urteil des Landgerichts München II Az.: 8 S 3428/05 einsehen.